Bis 2030 benötigen 35 Prozent mehr Bundesbürger Pflege als heute, prognostiziert das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Eine Altersgruppe wird davon besonders betroffen sein.
Was ihre eigene Lebenserwartung betrifft, haben viele Bundesbürger noch immer falsche Vorstellungen. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam. Der Versicherungs-Dachverband hat drei beliebte Rentenirrtümer zusammengetragen.
Durchschnittsverdiener müssen zukünftig Altersarmut und eine deutlich sinkende Kaufkraft fürchten. Das geht aus Berechnungen hervor, die der Mathematikprofessor Gerd Bosbach von der Fachhochschule Koblenz vorgelegt hat.
Wenn Menschen zum Pflegefall werden, bedeutet dies auch ein finanzielles Risiko für die Angehörigen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zu empfehlen.
Rente: Die Mehrheit der Deutschen weiß nicht, mit welchem Alterseinkommen sie im Ruhestand rechnen kann. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Allensbach-Institutes. Demnach kann nur jeder Dritte sein Alterseinkommen ungefähr beziffern.
Es gibt gute Nachrichten für Menschen, die mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, so dass mehr Geld vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist.
Riester-Rente: Die Deutsche Rentenversicherung wurde erstmals zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einer Mutter zu Unrecht die Kinderzulage strich. Die Klägerin erhält jetzt 235 Euro für entgangene Kursgewinne einer Riester-Fondspolice ausgezahlt. Für Verbraucher ist das eine positive Nachricht – stärkt das Urteil doch die Rechte gegen Behördenwillkür (Landgericht Berlin, Az.: 28 O 229/14).
Die Zinsen am Kapitalmarkt sind auf einem historischen Tiefstand. Soll nun der Staat dem Sparer unter die Arme greifen und die Zinsen für Altersvorsorge-Produkte aus Steuergeldern aufstocken? Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag von Deutschlands größter Boulevardzeitung befürworten 70 Prozent der Bundesbürger diesen Vorschlag.
Am 1. Mai wird der „Tag der Arbeit“ begangen. Dies soll ein Anlass sein, den Schutz der Arbeitskraft in den Mittelpunkt zu stellen, und das geht am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Fünf Fakten, warum der Schutz wichtig ist – und wer eine solche BU abschließen sollte.
Im Frühjahr beginnt auch die Oldtimer-Saison. Viele Freunde alter Autos holen ihre Schmuckstücke aus der Garage, um zu einer Spritztour aufzubrechen oder sich auf Festivals mit Gleichgesinnten zu treffen. Weil Oldtimer aber keine gewöhnlichen Autos sind, gibt es dafür auch eine besondere Kfz-Versicherung.
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf betont die Eigenverantwortung von Privatanlegern. Wenn sie Verdacht schöpfen, dass sie im Beratungsgespräch zu einer Geldanlage fehlerhaft beraten oder gar über den Tisch gezogen wurden, dürfen sie nicht zu lange mit juristischen Schritten warten.
Bis zum 31. Mai müssen Steuerpflichtige eine Steuererklärung für das Vorjahr abgeben, solang sie nicht die Hilfe eines Steuerbüros in Anspruch nehmen. Dass es durchaus lohnt, die Steuererklärung gewissenhaft auszufüllen, zeigt eine aktuelle Zahl des Statistischen Bundesamtes. Demnach erhalten steuerpflichtige Arbeitnehmer im Schnitt 873 Euro im Jahr zurück.
Viele Rentner liebäugeln damit, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Aber wird auch die Rente in die neue Heimat überwiesen? Innerhalb der EU haben Senioren ein Anrecht auf die volle Rentenzahlung – doch in anderen Staaten kann es Probleme geben.
Gute Nachrichten für Ruheständler: Sie werden im Juli eine „spürbare Verbesserung“ erfahren, wie Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung (DRV) berichtet. Demnach werden die Renten sowohl in Ost als auch West deutlich angehoben.
Gestern wurde der Internationale Frauentag begangen. Ein willkommener Anlass, sich mit der Altersvorsorge der Frauen zu beschäftigen – sind sie doch weit häufiger als Männer von Altersarmut bedroht.
Jeder vierte Arbeitnehmer muss aufgrund einer Berufsunfähigkeit früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Das betrifft doch sicher mehrheitlich Risikoberufe wie Dachdecker, Polizist und Feuerwehrmann? Nein – auch wer im Büro arbeitet, ist gefährdet!
Immer mehr Bundesbürger übernehmen ein Ehrenamt. Rund 20 Millionen Ehrenamtliche sind laut Bundesfamilienministerium derzeit in Vereinen tätig, Tendenz steigend. Doch auch diese Menschen sollten sich Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz machen.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass die Absicherung hoch genug ist. Oft sei der Schutz nicht ausreichend, warnen Verbraucherschützer auf Basis einer aktuellen Untersuchung.
Lehrer ist der sicherste Beruf der Welt, wenn man verbeamtet ist? Stimmt nicht ganz – viele Lehrkräfte müssen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Weil die Dienstunfähigkeit eine Versorgungslücke zur Folge hätte, sollten auch verbeamtete Pädagogen über eine Zusatzabsicherung nachdenken.
Geldanlage: Laut einer aktuellen Umfrage sind die Bundesbürger bei der Geldanlage eher konservativ. Die Mehrheit setzt auf Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten. Weniger beliebt sind aber Aktien und Fonds: Jeder Zweite lehnt Aktien ab, gegenüber Fonds äußern sich sogar 63,1 Prozent negativ.
Die Altersarmut nimmt in der Bundesrepublik zu – dies lässt sich anhand von statistischen Zahlen belegen. Viele Bundesbürger hoffen deshalb darauf, dass langfristig eine Mindestrente über dem jetzigen Grundsicherungs-Niveau eingeführt wird.
Ab dem 01. Januar 2015 muss jeder gesetzlich Versicherte über eine elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild verfügen. Die alten Chipkarten verlieren dann endgültig ihre Gültigkeit. Doch noch immer sind hunderttausende Patienten ohne ein derartiges Dokument – ihnen droht eine Privatrechnung vom Arzt!
Ob ein Haus- und Grundbesitzer wirklich rund um die Uhr seiner Räum- und Streupflicht nachkommen muss, um nicht haften zu müssen, wenn ein Passant auf seinem Grundstück stürzt, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Kinder, die sich im Kindergarten oder in der Schule beziehungsweise auf dem Weg dorthin so verletzen, dass sie auf Dauer nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein können, erhalten von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente. Die Rentenhöhe richtet sich jedoch nicht nach dem tatsächlichen Bedarf.
Mütter aufgepasst! Zeiten des Mutterschutzes werden für die „Rente mit 63“ nicht anerkannt, da keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Anders sieht es hingegen bei Wehr- und Zivildienstzeiten aus.
Seit dem 01. Juli 2014 können Arbeitnehmer und freiwillig gesetzlich Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Doch anders als bei der Mütterrente müssen Senioren selbst aktiv werden, um von der abschlagsfreien Rente zu profitieren!
2013 gab es einen einen Rückgang der Schülerunfälle. Dennoch verunfallen hierzulande immer noch rund 1,18 Millionen Kinder, Jugendliche oder Studenten auf dem Weg zum oder am Unterrichtsort.
Der Bundestag hat am Freitag das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige sollen zum 01. Januar 2015 von Leistungsverbesserungen profitieren. Die Pflegebeiträge steigen ebenfalls.
Vorsicht, Rutschgefahr! Herbstlaub, das sich auf dem Bürgersteig angesammelt hat, ist mitunter ähnlich glatt wie Eis. Das bedeutet auch für Mieter und Hausbesitzer ein Risiko: Wenn ein Fußgänger stürzt und sich verletzt, kann der Räumpflichtige zur Kasse gebeten werden.
Die Vertragsbedingungen von Versicherungen sind für viele Kunden ein Ärgernis. Unverständliche Formulierungen, viele Fachtermini sowie ein Paragraphen-Dschungel lassen das Lesen von so manchem Vertrag zu einem Ärgernis werden. Doch die Versicherungswirtschaft will fortan dafür sorgen, dass die Verträge verständlicher werden.