Vorsorge (11)

Was ihre eigene Lebenserwartung betrifft, haben viele Bundesbürger noch immer falsche Vorstellungen. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam. Der Versicherungs-Dachverband hat drei beliebte Rentenirrtümer zusammengetragen.

Es gibt gute Nachrichten für Menschen, die mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Ab 1. Juli 2015 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, so dass mehr Geld vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt ist.

Riester-Rente: Die Deutsche Rentenversicherung wurde erstmals zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einer Mutter zu Unrecht die Kinderzulage strich. Die Klägerin erhält jetzt 235 Euro für entgangene Kursgewinne einer Riester-Fondspolice ausgezahlt. Für Verbraucher ist das eine positive Nachricht – stärkt das Urteil doch die Rechte gegen Behördenwillkür (Landgericht Berlin, Az.: 28 O 229/14).

Im Frühjahr beginnt auch die Oldtimer-Saison. Viele Freunde alter Autos holen ihre Schmuckstücke aus der Garage, um zu einer Spritztour aufzubrechen oder sich auf Festivals mit Gleichgesinnten zu treffen. Weil Oldtimer aber keine gewöhnlichen Autos sind, gibt es dafür auch eine besondere Kfz-Versicherung.

Bis zum 31. Mai müssen Steuerpflichtige eine Steuererklärung für das Vorjahr abgeben, solang sie nicht die Hilfe eines Steuerbüros in Anspruch nehmen. Dass es durchaus lohnt, die Steuererklärung gewissenhaft auszufüllen, zeigt eine aktuelle Zahl des Statistischen Bundesamtes. Demnach erhalten steuerpflichtige Arbeitnehmer im Schnitt 873 Euro im Jahr zurück.

Gute Nachrichten für Ruheständler: Sie werden im Juli eine „spürbare Verbesserung“ erfahren, wie Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung (DRV) berichtet. Demnach werden die Renten sowohl in Ost als auch West deutlich angehoben.

Immer mehr Bundesbürger übernehmen ein Ehrenamt. Rund 20 Millionen Ehrenamtliche sind laut Bundesfamilienministerium derzeit in Vereinen tätig, Tendenz steigend. Doch auch diese Menschen sollten sich Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz machen.

Lehrer ist der sicherste Beruf der Welt, wenn man verbeamtet ist? Stimmt nicht ganz – viele Lehrkräfte müssen ihren Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Weil die Dienstunfähigkeit eine Versorgungslücke zur Folge hätte, sollten auch verbeamtete Pädagogen über eine Zusatzabsicherung nachdenken.

Geldanlage: Laut einer aktuellen Umfrage sind die Bundesbürger bei der Geldanlage eher konservativ. Die Mehrheit setzt auf Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten. Weniger beliebt sind aber Aktien und Fonds: Jeder Zweite lehnt Aktien ab, gegenüber Fonds äußern sich sogar 63,1 Prozent negativ.

Ob ein Haus- und Grundbesitzer wirklich rund um die Uhr seiner Räum- und Streupflicht nachkommen muss, um nicht haften zu müssen, wenn ein Passant auf seinem Grundstück stürzt, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.

Seit dem 01. Juli 2014 können Arbeitnehmer und freiwillig gesetzlich Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Doch anders als bei der Mütterrente müssen Senioren selbst aktiv werden, um von der abschlagsfreien Rente zu profitieren!

Vorsicht, Rutschgefahr! Herbstlaub, das sich auf dem Bürgersteig angesammelt hat, ist mitunter ähnlich glatt wie Eis. Das bedeutet auch für Mieter und Hausbesitzer ein Risiko: Wenn ein Fußgänger stürzt und sich verletzt, kann der Räumpflichtige zur Kasse gebeten werden.