Haftpflichtversicherung (2)

In wenigen Wochen ist Herbstanfang. Mit der „bunten Jahreszeit“ kommen auch auf Hausbesitzer wieder Pflichten zu, müssen sie doch gewährleisten, dass die Gehwege frei von Laub sind. Stürzt ein Passant und verletzt sich schwer, drohen hohe Schadensforderungen.

Schlechte Nachricht für alle Katzenfreunde! Wenn das Tier durch häufiges Kratzen an derselben Stelle einen Schaden anrichtet, muss die Privathaftpflichtversicherung selbst dann nicht für den Schaden aufkommen, wenn sogenannte Mietsachschäden im Versicherungsschutz eingeschlossen sind – zumindest, wenn das Tier nicht am regelmäßigen Kratzen gehindert wurde. Das hat mit einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Offenbach entschieden (Az. 33 C 291/14).

Die vielen Ehrenamtlichen sind in zahlreichen Bereichen die Stütze der Gesellschaft. Doch der gesetzliche Versicherungsschutz der freiwillig Tätigen hat einige Lücken.

Wer nicht jeden Berg mit bloßer Muskelkraft hinaufstrampeln will und auch zum Schieben zu bequem ist, für den bieten Elektrofahrräder die ideale Lösung. 2014 wurden deutschlandweit rund 480.000 E-Bikes verkauft, wie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) berichtet. Besonders bei der Generation Ü50 erfreuen sich Fahrräder mit Hilfsmotor großer Beliebtheit. Warum soll man sich beim Radfahren nicht von einem Motor unterstützen lassen, wenn die Kraft im Alter

Wenn Autos in einer Waschanlage beschädigt wurden, etwa Kratzer oder Dellen davon trugen, gingen die Besitzer oft leer aus. Doch nun hat das Landgericht Paderborn den Verbrauchern den Rücken gestärkt. Demnach haften die Betreiber einer Autowaschanlage, wenn die Beschädigung aus einem Defekt der Anlage resultiert.

Immobilienbesitzer müssen im Winter dafür sorgen, dass Gehwege am und zum Haus nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden. Allerdings sollte dabei auch auf das richtige Streumittel geachtet werden, wie ein Gerichtsurteil belegt.

Viele Privathaushalte besitzen keine private Haftpflichtversicherung. Speziell Geringverdiener sorgen nicht vor. Doch das ist riskant: Schon ein kleines Malheur kann dafür sorgen, dass man mit horrenden Schadensersatzforderungen konfrontiert wird.

Rotwein auf dem teuren Teppich beim Weihnachtsdinner der Schwiegereltern in spe, ein Glas Wasser verschüttet auf dem frisch verschenkten Laptop eines Freundes oder gar ein Beinbruch vor dem Haus, weil man seiner Schneeräumpflicht nicht nachgekommen ist - solche Fälle sind nicht nur zum Weihnachtsfest ärgerlich. Finanziell schützt davor eine eigene Haftpflichtversicherung.

Auf Adventsmärkten und Weihnachtsfeiern wird neben Lebkuchen und Plätzchen häufig auch Punsch und Glühwein angeboten. Kfz-Fahrer sollten solchen alkoholischen Versuchungen jedoch widerstehen. Selbst Radler müssen aufpassen. Sonst kann das nicht nur den Führerschein kosten.

Vorsicht, Rutschgefahr! Herbstlaub, das sich auf dem Bürgersteig angesammelt hat, ist mitunter ähnlich glatt wie Eis. Das bedeutet auch für Mieter und Hausbesitzer ein Risiko: Wenn ein Fußgänger stürzt und sich verletzt, kann der Räumpflichtige zur Kasse gebeten werden.

Trotz aller Vorsicht kann es zu schwerwiegenden Unfällen beim Grillen mit Sach- oder sogar Personenschäden kommen. Welcher Versicherungsschutz zumindest die finanziellen Folgen eines solchen Unglücks mindert.

Ob ein Reisender, der in seiner Urlaubsunterkunft einen Unfall erleidet, automatisch den Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen kann, zeigt ein Gerichtsurteil.

Die Anforderungen an Auto- oder Motorradfahrer, Radler oder Fußgänger im Straßenverkehr sind hoch. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bietet online diverse Hilfestellungen und Tipps an, wie man Unfälle vermeidet und was im Falle des Falles zu tun ist.