Witwenrente

Seit Jahresbeginn gilt die Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann zusätzlich zur Rente steuerfrei arbeiten. Doch nicht jede Tätigkeit ist begünstigt – und bei Hinterbliebenenrenten ist Vorsicht geboten. Was Rentnerinnen und Rentner jetzt wissen sollten.

Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenen-Leistung, die im Paragraphen 46 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt ist. Witwen oder Witwer sowie überlebende Lebenspartner*innen haben Anspruch auf diese Rente, wenn sie nicht erneut heiraten oder eine (neue) eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Der verstorbene Partner muss jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Haben Lebenspartner in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Anrecht auf eine Witwenrente im Rahmen einer privaten Rentenversicherung? Diese Frage musste jüngst der Bundesgerichtshof beantworten. Zwar hat das oberste Zivilgericht Deutschlands die Rechte homosexueller Paare gestärkt – Was dies in der Praxis konkret bedeutet, muss nun aber die Vorinstanz klären.