Welcher Versicherer zahlt eigentlich, wenn man im Ski- oder Wanderurlaub ein Urlauber verunglückt und mit dem Helikopter vom Berg gerettet werden muss? Diese Frage hängt auch davon ab, was die Ursache für den Einsatz ist…und wo er stattfindet.
Der Winter hält einige Regionen Deutschlands weiter in Atem. In mehreren Regionen Bayerns musste aufgrund der Schneemassen Katastrophen-Alarm ausgerufen werden, in manchen Regionen wie Bad Tölz ist der öffentliche Verkehr zusammengebrochen. Anlass, auf ein wichtiges Thema für Hausbesitzer hinzuweisen: Nimmt das Dach durch die Schneemassen Schaden, sollte man eine Elementarschadenversicherung besitzen.
In Südbayern und in der Alpenregion herrscht aktuell Schneechaos: Am Wochenende mussten hunderte Flüge am Flughafen München gestrichen werden, Passstraßen wurden wegen Lawinengefahr gesperrt, Skiurlauber waren eingeschlossen. Doch dürfen Arbeitnehmer auf Arbeit fehlen, wenn derartige Witterungsbedingungen herrschen? Die Antwort ist nicht ganz einfach: je nachdem.
Die Kälte hat Deutschland fest im Griff: Frostige Temperaturen weit unter Null werden wohl noch bis spätestens Donnerstag die Republik bibbern lassen. Das bedeutet freilich auch Pflichten für Hausbesitzer. Sie müssen Vorsorge tragen, dass Häuser und Wohnungen ordentlich beheizt sind - sonst steht der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung auf dem Spiel. Denn geplatzte Leitungsrohre kosten die Versicherungswirtschaft jedes Jahr Milliarden.
Nun hat der Winter also Deutschland fest im Griff. In vielen Regionen regierten in den letzten Tagen Eis und Schnee: Davon künden nicht nur unzählige Social-Media-Einträge, bei denen Nutzer Fotos von Winterlandschaften posteten. Sondern leider auch die Unfallstatistik: Allein am Montag kam es in vielen Regionen zu hunderten Unfällen, weil die Menschen im Berufsverkehr von Eis überrascht wurden.
Und schon wieder tobt ein Sturm über Deutschland: Tief „Egon“ bringt viel Schnee, Wind und eisige Temperaturen mit sich. Damit man nicht auf einem finanziellen Schaden sitzen bleibt, empfiehlt es sich, einige Vorkehrungen zu treffen. Das gilt auch mit Blick auf Versicherungen!
Sturmtief „Axel“ fegt aktuell über Deutschland hinweg, im Norden an der Küste wird sogar eine Sturmflut erwartet. Der Wetterdienst kündigt jede Menge Schnee und Temperaturen von bis zu -26 Grad an. Grund genug, noch einmal Naturgefahren zu thematisieren: im Jahr 2016 mussten die Versicherer insgesamt zwei Milliarden Euro für Schäden aufgrund von Naturereignissen aufwenden.
Eine Grippe-Welle ist in Deutschland nichts Außergewöhnliches und erst recht kein Grund zur Panik. Trotzdem fragen sich viele Bundesbürger, wie man sich vor einer Erkrankung schützen kann und woran man die Grippe erkennt. Ein Risiko bedeutet die Grippe vor allem für Hochbetagte und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. ...
Das Hoch „Benno“ hat zwar einen lustigen Namen, wird aber in den kommenden Tagen dafür sorgen, dass klirrende Kälte in Deutschland herrscht. Auf bis zu minus 20 Grad sollen die Temperaturen in einigen Regionen sinken, warnt der Deutsche Wetterdienst. Die Kälte bringt auch Pflichten für Hausbesitzer mit sich. ...
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel auch Schäden an der Heizungsanlage sowie Rohrbruchschäden ab. Damit der Versicherer zahlt, müssen Hauseigentümer aber bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehört es, dass das Haus in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizt wird.
Kälte, Eis, Schnee und Salz - der Winter ist auch für moderne Autos eine Herausforderung. Wer rechtzeitig handelt und sein Auto entsprechend vorbereitet, kann vielen Problemen vorbeugen.
Die Gehwege rund um das Eigenheim können durch nasses Laub, überfrierende Nässe oder plötzlich einsetzenden Schnellfall schnell zur Rutschgefahr für Passanten werden. Nur entsprechende Gegenmaßnahmen und die richtige Absicherung bewahren den Hauseigentümer vor viel Ärger.
Jedes Jahr verunfallen mehrere zehntausend Wintersportler so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Welche Absicherung den Betroffenen, aber auch möglichen Unfallverursachern hilft, damit der Vorfall nicht auch noch für den Einzelnen zum finanziellen Desaster wird.
Immobilienbesitzer müssen im Winter dafür sorgen, dass Gehwege am und zum Haus nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden. Allerdings sollte dabei auch auf das richtige Streumittel geachtet werden, wie ein Gerichtsurteil belegt.
Elementarschaden: Auch wenn der Winter bisher sehr mild war, so kann es noch bis in die April-Monate hinein Schnee geben. Für Menschen, Gebäude und Fahrzeuge bedeutet das ein Risiko. Hausbesitzer in schneereichen Regionen sind deshalb gut beraten, sich entsprechend abzusichern.
Der Winter ist da! In vielen Regionen hat sich nach den Weihnachtsfeiertagen nicht nur Schnee angekündigt, auch die Temperaturen sollen weit unter den Gefrierpunkt fallen. Das bedeutet für Hausbesitzer eine zusätzliche Haftungsgefahr: Eiszapfen können sich als teures Naturereignis entpuppen!
Ob ein Haus- und Grundbesitzer wirklich rund um die Uhr seiner Räum- und Streupflicht nachkommen muss, um nicht haften zu müssen, wenn ein Passant auf seinem Grundstück stürzt, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) erklärt, worauf Autofahrer achten sollten, um möglichst unfallfrei und ohne Bußgeld durch den Winter zu kommen.
Mit einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover ist die unterschiedliche Rechtsprechung zu Schäden durch Dachlawinen um ein weiteres Urteil ergänzt worden. Wie sich Autobesitzer und Gebäudeinhaber gegen durch Dachlawinen verursachte Schadenskosten absichern können.