Arbeitnehmer und Selbstständige müssen ab 2026 mit höheren Sozialabgaben rechnen. Grund ist die turnusmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung.
Zum 1. Januar 2025 werden die Einkommensgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben. Grund dafür sind die gestiegenen Löhne und Gehälter des vergangenen Jahres. Das Bundeskabinett hat bereits die entsprechende Verordnung beschlossen, jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats.
Die Bundesregierung hat die maßgeblichen Zahlen für die Sozialversicherung im kommenden Jahr festgelegt. Das bedeutet, dass die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2024 steigen werden. Auch die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird angehoben.
Die Grenzwerte in der Sozialversicherung werden ab dem 1. Januar 2024 voraussichtlich angehoben. Dies geht aus dem aktuellen Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 hervor. Die geplanten Änderungen sollen zu einer Erhöhung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze führen, und zwar von 66.000 Euro in diesem Jahr auf zukünftig 69.300 Euro.
Die vorläufigen Rechengrößen der der Sozialversicherung für 2023 wurden veröffentlicht. Sie markieren die Grenzen, bis zu denen Gutverdiener in der Sozialversicherung mit Beiträgen belastet werden und sind wichtig, wenn sich Beschäftigte privat krankenversichern wollen.
Die vorläufigen Rechengrößen der der Sozialversicherung für 2022 wurden veröffentlicht. Sie sind wichtig, wenn sich Beschäftigte privat krankenversichern wollen — und markieren die Grenzen, bis zu denen Gutverdiener in der Sozialversicherung mit Beiträgen belastet werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind wichtige Größen in der Sozialversicherung. Aus ihnen geht zum Beispiel hervor, ab welchem Einkommen ein gesetzlich Versicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Oder, mit welchem Betrag Gutverdiener maximal in der Rentenversicherung zur Kasse gebeten werden. Am Montag wurden nun die voraussichtlichen Rechengrößen für das kommende Jahr im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Verordnung veröffentlicht. Dies berichtet das Onlineportal ...
Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen sind wichtige Werte der Sozialversicherung. Sie geben zum Beispiel an, ab welchem Einkommen ein Kassenpatient in die private Krankenversicherung wechseln darf und wie tief Gutverdiener in der Renten- und Arbeitslosenversicherung maximal ins Portemonnaie greifen müssen. Letzte Woche nun wurden die vorläufigen Rechengrößen für das Jahr 2016 veröffentlicht.
Eltern, deren Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren werden, können entweder das Elterngeld in seiner bisherigen Form, das neu eingeführte ElterngeldPlus oder auch eine Kombination von beidem in Anspruch nehmen. Zudem können sie von mehr Flexibilität in der Elternzeit profitieren.
Wer als Freiberufler oder Inhaber einer kleinen Firma infolge eines Unfalles oder einer Krankheit arbeitsunfähig ist, kann wegen der dadurch verursachten Einnahmeausfälle und der weiterlaufenden Betriebskosten ohne eine passende Absicherung schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Kinder, die sich im Kindergarten oder in der Schule beziehungsweise auf dem Weg dorthin so verletzen, dass sie auf Dauer nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein können, erhalten von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente. Die Rentenhöhe richtet sich jedoch nicht nach dem tatsächlichen Bedarf.
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung steigen 2015 auf breiter Front an. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung wird weiter erschwert und ist ab Januar erst ab einem Einkommen von über 4.575 Euro möglich.
Wann im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegekasse dazu verpflichtet ist, die Kosten für ein Hilfsmittel zu übernehmen, zeigt ein Gerichtsurteil.
Inwieweit ein Schüler, der von einem seiner Mitschüler in der Schule gestoßen wurde und sich dadurch verletzte, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.