Soziales

Ab dem 1. Januar 2016 gelten neue Regelsätze für Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Die Betroffenen können sich über etwas mehr Geld freuen. So wird der Regelsatz für Alleinstehende von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat angehoben. Auch die Grundsicherung für Kinder steigt leicht.

Die vielen Ehrenamtlichen sind in zahlreichen Bereichen die Stütze der Gesellschaft. Doch der gesetzliche Versicherungsschutz der freiwillig Tätigen hat einige Lücken.

Hartz IV: Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Arbeitslose Sozialleistungsempfänger etwas mehr Geld, denn die Regelsätze wurden zum Jahreswechsel leicht angehoben. Der Hartz-IV-Regelsatz soll die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom (ohne Heizkosten) sichern. Wie aber verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn man arbeitslos wird?