Selbständigkeit

Immer mehr Menschen arbeiten in den eigenen vier Wänden. Wenn sie das heimisch genutzte Arbeitszimmer bei der Steuererklärung geltend machen wollen, so muss dieses ausschließlich beruflich genutzt werden. Einer Mischnutzung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil eine Absage erteilt (Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS 1/14). ...

Wer als Freiberufler oder Inhaber einer kleinen Firma infolge eines Unfalles oder einer Krankheit arbeitsunfähig ist, kann wegen der dadurch verursachten Einnahmeausfälle und der weiterlaufenden Betriebskosten ohne eine passende Absicherung schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.