Privathaftpflicht

Wenn Blätter von den Bäumen fallen, verwandelt das so manchen Gehweg in eine farbenfrohe Rutschbahn: Haftungsrisiken für Hausbesitzer und sogar Mieter inklusive. Aber auch dabei gibt es Grenzen, wie ein Urteil zeigt.

Kinder haften nicht zwangsläufig für den Schaden, die sie Dritten verursachen: Das zeigt ein aktuelles Urteil vor dem Amtsgericht München. Demnach mussten die Eltern eines siebenjährigen Jungen den Besitzer eines Autos nicht entschädigen, obwohl der Junge die Fahrertür zerkratzte (AZ: 345 C 13556/17).

Die Mehrheit der Deutschen kennt die Standardleistungen einer Privathaftpflichtversicherung nicht. Das brachte jüngst eine Studie zu Tage. Dabei ist es durchaus empfehlenswert sich damit zu beschäftigen, was innerhalb eines Vertrages abgesichert ist und was nicht. Denn zwischen den Anbietern gibt es Unterschiede – und im Zweifel drohen Absicherungslücken.