Haftung

Viele Deutsche sind ehrenamtlich im Verein tätig: Sie trainieren Kinder im Fußball, unterstützen Unfall- und Gewaltopfer oder engagieren sich im Umweltschutz. Doch hierbei lauern Haftungs-Risiken, die sogar den finanziellen Ruin für Privatpersonen bedeuten können. Die Mehrheit der Ehrenamtlichen ist hierfür ungenügend abgesichert, wie eine repräsentative Umfrage zeigt.

Schädigt ein Haustier einen Dritten, so muss der Besitzer des Tieres den entstandenen Schaden ersetzen. Dafür gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Im vorliegenden Fall verweigerte ein Anbieter aber die Kostenübernahme und argumentierte, es handle sich um „natürliches Verhalten des Tieres“. Was war passiert?

Wenn Blätter von den Bäumen fallen, verwandelt das so manchen Gehweg in eine farbenfrohe Rutschbahn: Haftungsrisiken für Hausbesitzer und sogar Mieter inklusive. Aber auch dabei gibt es Grenzen, wie ein Urteil zeigt.

Auf das eigene Hab und Gut muss man gerade bei einem Umzug achten - nicht selten wird beim Transport des Besitzes ein antikes Schränkchen beschädigt, der Parkettboden zerkratzt oder Schwiegermutters wertvolles Porzellan geht zu Bruch. Bei freiwilligen Helfern schützt deren Privathaftpflicht, soweit dort "Gefälligkeitsschäden" mitversichert sind. Auch der Hausratversicherungsschutz bleibt bestehen – sowohl am Auszugs- als auch am Einzugsort. Wird eine Umzugsfirma beauftragt, haftet diese

Im Alltag gibt es diverse Unfallrisiken, mit denen nur die wenigsten rechnen und die dennoch weitreichende Folgen haben können. So hatte ein Gericht zu klären, inwieweit eine Bank dafür haften muss, wenn sich ein Kunde beim Geldabheben an einem Bankautomaten verletzt.

Inwieweit ein Mieter seinen Vermieter zur Verantwortung ziehen kann, wenn er wegen Unebenheiten auf dem zum Haus gehörenden, gepflasterten Zugangsweg stürzt und sich dabei verletzt, zeigt ein jüngst veröffentlichtes Gerichtsurteil.