18.02.2015

Wenn Autos in einer Waschanlage beschädigt wurden, etwa Kratzer oder Dellen davon trugen, gingen die Besitzer oft leer aus. Doch nun hat das Landgericht Paderborn den Verbrauchern den Rücken gestärkt. Demnach haften die Betreiber einer Autowaschanlage, wenn die Beschädigung aus einem Defekt der Anlage resultiert.

Tiere, die im Auto ungesichert mitfahren, stellen eine hohe Unfallgefahr dar. Zudem sind sie selbst, aber auch die anderen Pkw-Insassen einer erhöhten Verletzungsgefahr ausgesetzt. Daher sind ausreichende Sicherungsmaßnahmen nicht nur notwendig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.