28.11.2014

Rotwein auf dem teuren Teppich beim Weihnachtsdinner der Schwiegereltern in spe, ein Glas Wasser verschüttet auf dem frisch verschenkten Laptop eines Freundes oder gar ein Beinbruch vor dem Haus, weil man seiner Schneeräumpflicht nicht nachgekommen ist - solche Fälle sind nicht nur zum Weihnachtsfest ärgerlich. Finanziell schützt davor eine eigene Haftpflichtversicherung.

Ob ein Haus- und Grundbesitzer wirklich rund um die Uhr seiner Räum- und Streupflicht nachkommen muss, um nicht haften zu müssen, wenn ein Passant auf seinem Grundstück stürzt, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil.